Eine Freiendbrücke ist der Zahnersatz, der bei einer Freiendlücke zum Einsatz kommt. Darunter versteht man in der Zahnmedizin eine verkürzte Zahnreihe, bei der distal (nach hinten) im Kieferknochen keine Zähne mehr vorhanden sind. Sehr oft werden diese Zahnlücke im Seitenzahnbereich des Ober- oder Unterkiefer angetroffen. Sie entstehen meist durch singulären Zahnverlust aufgrund von Karies oder Parodontose. In seltenen Fällen ist hierfür ein Zahnunfall verantwortlich. Im Zahnschema fehlen meist die Molaren oder Prämolaren. Die in diesem Fall notwendigen Freiendbrücken sind mit konventioneller Prothetik nicht einfach zu gestalten, da zur stabilen Verankerung von Zahnersatz die angrenzenden Pfeilerzähne fehlen und somit eine gleichmäßige Abstützung im Kiefer fehlt. Zahnimplantate ermöglichen die festsitzende prothetische Versorgung mit Zahnersatz, ohne den gesunden Restzahnbestand zu beschädigen.
Früher wurden Freiendlücken mit sogen. Monoreduktoren versorgt. Dabei handelt es sich um herausnehmbare Zahnprothesen, welche einseitig auf einem Kronenblock durch einen Riegel oder ein Geschiebe auf den vorhandenen Zahnbestand verankert wurden.
Gesunde Zähne müssen für diese Freiendbrücke in Form eines Kronenblocks wie für eine Zahnkrone beschliffen werden und ca. 30 Prozent der vitalen Zahnsubstanz (Zahnschmelz, Dentin) gehen dadurch verloren. Da auf diesen Pfeilerzähnen eine sehr große Belastung beim Kauen wirkt (Okklusion), kam es hier sehr oft zur Lockerung der Zähne. Auch müssen bei diesen Zahnprothesen sehr regelmäßig die mechanischen Verbindungselemente (Riegel, Geschiebe, Druckknöpfe) aufwendigen Reparaturen unterzogen werden. Da der Kieferknochen unter dieser Art der Freiendbrücke nicht belastet wird, bildet er sich immer weiter zurück (s.g. Inaktivitätsatrophie). Dieser Kieferverlust führte meist zu einem dauerhaft schlechten Prothesensitz.
Eine andere Form des konventionellen Zahnersatzes sind die herausnehmbaren Teilprothesen in Form von Klammerprothesen, welche auf der Gegenseite der Lücke am vollbezahnten Kiefer verankert werden. Die herausnehmbare Freiendbrücke wird im Oberkiefer zudem durch eine Gaumenplatte abgestützt, im Unterkiefer durch einen Unterzungenbügel.
Die Hauptverankerung wird durch eine Zahnklammer gewährleistet, welche den natürlichen Zahn retentiv umfasst. Die Klammern unterliegen einem sehr hohen Verschleiß und schädigen indirekt den natürlichen Haltezahn. Zahnhalskaries, lockere Zähne und Zahnfleischentzündung sind die gravierenden Nachteile dieser veralteten Versorgung mit einer Freiendbrücke.
Eine bedingt festsitzende Form die Freiendbrücke zu befestigen, sind prothetische Ankopplungselemente wie Stege, Teleskopkronen und Druckknöpfe. Zur Verankerung dieser Konstruktionselemente muss der natürliche Zahn im Gebiss der gesunden Zahnreihe beschliffen werden.
Der Vorteil zur o.g. Klammerprothese ist der feste Sitz im Mund und die weitaus grazilere Gestaltung des Zahnersatzes. Aber auch bei bedingt festsitzenden Teilprothesen wird über transversale Verbinder (Gaumen - und Zungenbügel) der endständige Freiendsattel der Freiendbrücke abgestützt. Solche prothetischen Verbinder schränken den Freiheitsgrad im Mundraum erheblich ein und werden vom Patienten oft als sehr störend empfunden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Zahnpflege dieser Konstruktionselemente oft sehr schwierig und somit ein hoher Nachsorgebedarf (Prophylaxe) einzukalkulieren ist.
Das größte Problem der konventionellen Möglichkeiten, eine Freiendbrücke einzusetzen, liegt also darin, dass gesunde Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden und sich der Kieferknochen sukzessive abbaut.
Eine festsitzende prothetische Versorgung mit Zahnersatz herzustellen, ohne gesunde Pfeilerzähne vom Gebiss zu integrieren, ist daher wünschenswert und nur durch Zahnimplantate möglich. Durch eine Implantation in die Freiendlücke kann optimal ein Zahn-zu-Zahn Versorgung mit der Implantatkrone oder einer Freiendbrücke in Form einer Implantatbrücke erfolgen. Der Vorteil dieser Implantatprothetik besteht darin, dass, unabhängig von der Nachbarsituation, die festsitzende Zahnversorgung möglich wird. Eine fortschreitende Rückbildung des Kieferknochens wird durch die Implantateinheilung (Osseointegration) und spätere funktionelle Belastung der Implantate mit der Freiendbrücke vermieden.
Die Nachteile der konventionellen, herausnehmbaren Zahnprothetik (Knochenabbau, Würgereiz, Sekundärkaries, Zahnfleischbluten) treten bei Zahnersatz mit Zahnimplantaten entsprechend nicht auf.
Eine Implantatplanung als Basis der Freiendbrücke erfolgt entsprechend dem Knochenangebot im Bereich der Freiendlücke, der Gegenbezahnung im Kiefer und den funktionalen Belastungsverhältnissen im Mund.
Da in einer Freiendlücke die Zähne meist schon sehr lange fehlen, ist oft das Knochenangebot ein Problem im Rahmen der Implantatprothetik. In Fällen mit stark reduziertem Knochenlager muss der Zahnarzt sorgfältig abwägen, ob ein präimplantologischer Knochenaufbau (Augmentaion) im Vorfeld einer Implantatsetzung durchzuführen ist.
Um mehrfache Operationen für ein Zahnimplantat zu vermeiden, bieten viele renommierte Implantathersteller (Nobel Biocare, Astra Tech, Straumann, Dentsply-Ankylos) ultrakurze Zahnimplantate an. Durch sie erübrigt sich eine Knochenverpflanzung im Vorfeld der Implantation. Die Freiendbrücke wird entsprechend passend angefertigt.
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