Zweitmeinung
Eine Zweitmeinung vom Zahnarzt stört nicht das Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt
Bei aufwendigen zahnärztlichen Therapien, Unsicherheiten und in Zweifelsfällen kann Ihnen die Meinung eines anderen Zahnarztes Klarheit bringen, ob die vorgeschlagene Zahnbehandlung für Sie die Beste ist. Wie das Verfahren genau funktioniert und was es beim Einholen einer zweiten Meinung zu beachten gilt, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Warum eine zweite Meinung einholen?
Vor großen Entscheidungen macht die Abwägung aller Alternativen Sinn, das gilt auch im zahnmedizinischen Bereich. Besonders wenn teurer und aufwendiger Zahnersatz ansteht, gilt es alle Eventualitäten abzuklären. Weil der Fortschritt im medizinisch-technischen Bereich so rasant voranschreitet, bieten sich für viele Befunde zahlreiche unterschiedliche Therapiemöglichkeiten an. Nicht immer wird der individuell beste Weg auf Anhieb gefunden oder der Patient ist irritiert von den hohen Kosten, die ihn laut Heil- und Kostenplan erwarten.
Viele Faktoren, wie die Kosten für Material, Arbeit des Zahntechnikers und Zeitaufwand spielen hier zusammen und sind vom Laien nicht zu überblicken, gerade bei einer umfangreichen Zahnsanierung. Auch eine Vollnarkose kann bei einem Patienten mit Zahnarztangst sinnvoll sein, aber zusätzliche Kosten verursachen. Eine zweite Meinung vom Zahnarzt hilft die richtige Behandlung zu finden, liefert verlässliche Informationen, minimiert Risiken und bietet Ihnen die Gewissheit, die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
- Heil- und Kostenplan - Wozu dient er und was bedeutet Festzuschuss?
- Zahnsanierung - Behandlungsmöglichkeiten von Zahnarzt Dr. Seidel bei Angstpatienten
- Zahnarztangst - Möglichkeiten der angst- und schmerzfreien Zahnbehandlung
An welchen Zahnarzt kann ich mich wenden?
Grundsätzlich kann jeder niedergelassene Zahnarzt eine alternative Diagnose erstellen. Achten Sie bei der Wahl des Beraters darauf, dass er auf dem fraglichen Fachgebiet spezialisiert ist oder zumindest viel Erfahrung mitbringt. Denn nicht nur Neutralität, auch Praxis und das Wissen um neuste Forschungserkenntnisse sind für eine fundierte zweite Meinung vom Zahnarzt wichtig. Eine unabhängige Beratung erhalten Patienten nicht nur durch den Zahnarztbesuch, auch bei den kassenzahnärztlichen Verbänden, die Beratungsstellen nicht nur zum Thema Zahnersatz unterhalten. Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen ihren Versicherten die Möglichkeit zum Beratungsgespräch und zur Zweitmeinung.- Zahnarztbesuch - Wie oft sollte man der Praxis einen Besuch abstatten?
Was gehört in die Beratung?
Grundlage einer fundierten Beratung im Rahmen der zweiten Meinung vom Zahnarzt ist der individuelle Heil- und Kostenplan (beispielsweise für aufwendige Zahnersatzarbeiten). Der beratende Zahnarzt schöpft aus seiner umfangreichen Berufserfahrung und erläutert die geplante Behandlung seines Kollegen.
Dabei wird aufgezeigt, welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden und mit welchem Eigenanteil der Patient zu rechnen hat. Auch alternative Behandlungsmöglichkeiten und Fragen des Patienten werden diskutiert. Solche Beratungsgespräche führen in der Regel nur sehr erfahrene Zahnärztinnen und Zahnärzte, damit Patienten eine fachlich qualifizierte Meinung erhalten.
Auch eine zahnärztliche Untersuchung kann Teil der Zweitdiagnose sein. Darüber hinaus dürfen beratende Zahnmediziner den Patienten jedoch nicht behandeln. So wird sichergestellt, dass die Beratung neutral verläuft und nicht von etwaigen wirtschaftlichen Interessen des Beraters beeinflusst wird. Abschließend teilt der Experte im Rahmen eines Patientengesprächs seine Einschätzung mit.
Die Zweitmeinung wird zudem schriftlich ausgehändigt. Die zweite Meinung vom Zahnarzt enthält eine individuelle Therapieempfehlung sowie Informationen und Hinweise zur vorliegenden Erkrankung.
- Kosten Zahnersatz - Was zahlen die Krankenkassen und wie kann der Zahnersatz finanziert werden?
Kann sich jeder eine Zweitmeinung von einem anderen Zahnarzt einholen?
Generell haben Patienten das Recht darauf, eine alternative Diagnose einzuholen. Es gibt jedoch zwei wichtige Voraussetzungen für eine Zweitmeinung vom Zahnarzt. Erstens müssen Patienten krankenversichert sein (bestimmte Beratungsstellen empfangen nur Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen). Zweitens muss bereits ein konkreter Behandlungsplan (der o.g. Heil- und Kostenplan) des bisher behandelnden Zahnarztes vorliegen. Damit sich der beratende Mediziner einen vollständigen Eindruck von der Situation verschaffen kann, ist es ratsam ausführliche Behandlungsunterlagen (Krankenakte) zum Beratungsgespräch mitzubringen. Dazu zählen auch Röntgenaufnahmen. So können unnötige zeit- und kostenaufwendige Doppeluntersuchungen vermieden werden.- Digitales Röntgen - In der Schwangerschaft möglich?
Was kostet das Verfahren?
Aktuell zählt das Zweitmeinungsverfahren nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, dennoch bieten einige Krankenkassen eine zweite Meinung vom Zahnarzt kostenfrei an. Auch die Beratungsangebote der kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind für Patienten kostenfrei.
Hier lohnt es sich nachzufragen.
- Implantat Kosten - Wie setzen sich die Kosten zusammen und welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
- Mit Sedierung keine Angst vor einer Zahnbehandlung haben
- Vollnarkose - Vorteile und Kosten
Beeinträchtigt eine Zweitmeinung das Vertrauensverhältnis zum behandelnden Arzt?
Diese Frage kann ganz klar mit einem "Nein" beantwortet werden. Das Vertrauensverhältnis wird durch das Einholen einer Zweitdiagnose nicht gestört. Ärzte bewerten die Zweitmeinung überwiegend positiv. Das zeigte kürzlich eine Umfrage von bundesweit 103 Ärzten aller Fachrichtungen.
Rund 70 Prozent der Klinikärzte und 57 Prozent der niedergelassenen Ärzte stehen einer zusätzlichen Diagnose demnach aufgeschlossen gegenüber. Zögern Sie bei Zweifeln vor großen und lebensverändernden Eingriffen nicht, sich umfassend beraten zu lassen und eine zweite Meinung vom Zahnarzt einzuholen. Gerade Zahnimplantate sind sehr aufwendig und kostspielig. Das genaue Vorgehen sollte hier wohldurchdacht sein.
Was ist zu tun, wenn die zweite Meinung vom Originalbefund abweicht?
Grundsätzlich bilden solche Fälle die Ausnahme, denn die Qualität der Diagnose- und Indikationsstellung der Ärzte in Deutschland ist hervorragend. Kommt es dennoch vor, dass die Meinungen über die beste Therapie auseinandergehen, sollte dies mit dem erst behandelnden Arzt abgeklärt werden. Auch das zurate ziehen eines dritten Mediziners könnte im Ernstfall erwogen werden.
Die umfassende und professionelle Beratung hilft Ihnen bei der Entscheidung über die Behandlung. Schlussendlich hängt Ihre Zahngesundheit daran und auch finanziell sollte eine umfangreiche Behandlung für Sie realistisch machbar sein. Selbst bei einem Vertrag über eine Zahnbehandlung kann dieser auch durch den Zahnarzt gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. In jedem Fall können Sie sich also mit ihm einigen.
Was hat das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gebracht?
Als das neue Gesetz kürzlich vom Bundesrat verabschiedet wurde, war vom Recht auf eine Zweitmeinung in der Presse die Rede, was natürlich für viele Patienten interessant war. Das in § 27b angelegte Zweitmeinungsverfahren hat in der Zahnmedizin allerdings keine praktische Veränderung zur Folge, da Zweitdiagnosen vor aufwendigen Zahnarztbehandlungen bereits seit Jahren praktiziert werden. Trotzdem symbolisiert dieser Gesetzesverstoß eine breite Akzeptanz der zweiten Arztmeinung in Politik und Öffentlichkeit. Ihre Patientenrechte konnten so grundlegend gestärkt werden.- Was beinhaltet das Patientenrecht?
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